Forderungen des Caspar Rodt zu Gelnhausen an Lewe zu Marköbel
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Regest
Am 14. September 1572 berichtet Caspar Rodt aus Gelnhausen Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß ihn der damals zu Marköbel wohnhafhaft gewesene Jude Lewe am 26. Juni 1571 in Gelnhausen aufgesucht, um "muntz klein gelt" angesprochen und gegen Quittung 170 fl. bei ihm geliehen hat, die zur Herbstmesse desselben Jahres in grober, guter und gemeiner Reichsmünze zurückgezahlt werden sollten. Als aber Rodt die Messe krankheitshalber nicht besuchen konnte, hat Lewe mit "geschlieffenen wortten" und dem Versprechen pünktlicher Zins- und Rückzahlung eine Verlängerung des Darlehens bis zur Fastenmesse erbeten und erhalten. Da Lewe aber dann selbst krank geworden und an der Krankheit gestorben ist, hat sich die Rückzahlung verzögert. Koscher aus Marköbel hat Rodt bei der Fastenmesse 1571 50 fl. gezahlt und später sind Rodts Frau noch einmal 36 fl. ausgehändigt worden. Rodts Forderung beläuft sich somit noch auf 84 fl. und 7 fl. 12 Schilling 7 Pfennig für Waren, die Lewe von ihm erhalten hat. Koscher zu Marköbel und Schimmen in der Burg Gelnhausen weigern sich jedoch als Vormünder von Lewes Kindern, Rodt zu bezahlen und wollen ihn mit "vortheillhafftigen und listigen erfundungen umbtreyben betrüglicher judischer arth hindergehen". Sie behaupten, Lewes Nachlaß reiche nicht zur Bezahlung aller Gläubiger und haben ihm angeboten, ihn mit der Hälfte seiner Forderung abzufinden. Rodt bittet, ihm zu seinem Geld zu verhelfen.Am 8. Oktober erklärt Lewes Witwe Freydtlein den Räten, daß, da ihre Kinder von ihrem Vater nichts geerbt und auch keine Vormünder haben, Rodts Forderung sie allein angeht. Sie hat von dem Darlehen nichts gewußt und besitzt, da noch andere Gläubiger vorhanden sind, in der Grafschaft Hanau auch nichts, um es zu bezahlen. Weil sie aber "ungern wölte, das jemandts meinethalben solt schaden haben", will sie Rodt ihre Forderungen an "uffentliche personen" zu Gelnhausen abtreten, sofern er vorher genau mit ihr abrechnet und auch die beiden goldenen Ringe und zwei eisernen Platten sowie Erbsen und Weizen, die er bekommen hat, in Anschlag bringt. Die Räte fordern Freidtlein daraufhin auf, ein Verzeichnis aller Schuldner und Forderungen zu erstellen. Am 31. Oktober weisen sie den Schultheißen zu Marköbel an, Freidtlein anzuhalten, dieses Verzeichnis binnen vier oder fünf Tagen bei der Kanzlei vorzulegen.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Caspar Rodt zu Gelnhausen an Lewe zu Marköbel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6513_forderungen-des-caspar-rodt-zu-gelnhausen-an-lewe-zu-markoebel> (aufgerufen am 25.11.2025)
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