Forderungen des Frankfurter Juden Israel zum Engel an die alte Müllerin zu Assenheim und Peter Hochumer zu Bockenheim
Stückangaben
Regest
Am 13. Dezember 1566 berichten die Keller der Assenheimer Mitherren nach Hanau, daß Peter Hochumer zu Bockenheim für die Erben der alten Müllerin zu Assenheim bei dem Frankfurter Juden Israel zum Engel eine Bürgschaft über 55 fl. übernommen hat. Da die Erben Hochumer durch einen Hausverkauf, mit dessen Erlös Israel bezahlt werden soll, von der Bürgschaft entbinden wollen, wird Ihnen von der Hanauer Kanzlei ein Zahlungsaufschub bis Ostern 1567 gewährt.
Als die hanauischen Räte ihren Keller zu Assenheim am 26. August 1568 anweisen, dafür zu sorgen, daß die 55 fl. endlich bezahlt werden, antwortet dieser am 30. August, daß dieser Betrag von den beiden solms-laubachischen Sekretären und einem Laubacher Bürger zur Deckung ihrer Forderungen an Israel beansprucht wird und daher mit Arrest belegt worden ist. Sollte Israel auch der dritten Ladung zu dem gegen ihn in dieser Sache anhängigen Prozeß nicht folgen, wird das Geld wohl den Klägern zugesprochen werden.
Am 15. Januar 1569 berichtet der Keller, daß voraussichtlich am kommenden Donnerstag [Januar 20] das Urteil zugunsten der Laubacher Kläger ergehen wird. Er fügt hinzu, daß der Jude Joesel offenbar nicht die Absicht hat, der an ihn ergangenen Forderung Folge zu leisten und wieder nach Assenheim zu ziehen.
Inzwischen wendet sich Hochumer an die hanauische Kanzlei und erinnert daran, daß nach der Remission des von Israel gegen ihn in Rottweil geführten Prozesses die Erben der Müllerin sich in einem vor der Kanzlei geschlossenen Vergleich zur Zahlung an Israel verpflichtet haben. Da jedoch das von ihnen in Assenheim hinterlegte Geld mit Arrest belegt wurde, verlangt Israel jetzt sein Geld von Hochumer, fordert wegen der langen Verzögerung 200 fl. und droht, Hochumer in Frankfurt verhaften zu lassen. Darauf weisen die Räte ihren Keller zu Assenheim am 14. April an, dafür zu sorgen, daß Israel bezahlt wird. Da in der Folge die Mitherren den Zentgrafen zu Assenheim zwingen, das bei ihm deponierte Geld nach Laubach zu schicken, wird der Zentgraf in Hanau verhaftet und erst freigelassen, nachdem er versprochen hat, die Summe zu erstatten. Er tut dies am 10. Oktober, und daraufhin ziehen sich die Verhandlungen über die Rechtmäßigkeit dieser Zahlung und die Ansprüche der Laubacher Kläger an Israel noch bis zum 20. Mai 1570 hin.
Weitere Angaben
vgl. Regesten Nr. 1634, 1706, 2134, 2208, N 189
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. α 306
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Frankfurter Juden Israel zum Engel an die alte Müllerin zu Assenheim und Peter Hochumer zu Bockenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6482_forderungen-des-frankfurter-juden-israel-zum-engel-an-die-alte-muellerin-zu-assenheim-und-peter-hochumer-zu-bockenheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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