Forderungen des Frankfurter Juden Samuel zur Krone an Peter Schultheiß, genannt Daut, Zentgraf zu Eckenheim

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26997  
Laufzeit / Datum
1565 Oktober 23 - 1566 Juli 25
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 23. Oktober 1565 teilt das Hofgericht Rottweil dem Zentgrafen Peter Schultheiß zu Eckenheim mit, daß ihn der Frankfurter Jude Samuel zur Krone angeklagt hat, Teile der auf Samuels Betreiben hin mit Arrest belegten Güter des geächteten Hans Regis gen. Schnuter zu Preungesheim an sich gebracht und genutzt zu haben. Das Hofgericht lädt Schultheiß zum 11. Dezember, weist die Klage aber bei diesem Termin nach Hanau zurück, obwohl noch am gleichen Tage auf Antrag von Samuels Anwalt ein gegenteiliger, die Remission ablehnender Bescheid des Hofgerichts ausgeht. Die Hanauer Kanzlei lädt Samuel am 12. Februar 1566 mit Erteilung von Geleit zum 4. März, und der Gerichtsbote, der die Ladung noch am gleichen Tage nach Frankfurt bringt, berichtet, daß Samuel erklärt hat, er werde sich bedenken.
Als Samuel am 4. März nicht in Hanau erscheint, wird er ein zweites Mal zum 26. des Monats geladen. Am 15. März überbringt ein Bote diese Ladung und berichtet bei der Rückkehr, daß Samuel es ablehnt, sich in Hanau zu rechtfertigen, und sich des kaiserlichen Rechts bedienen will.
Am 26. März wird Schultheiß (gen. Daud) in Samuels Abwesenheit freigesprochen und Samuel zur Zahlung der Kosten verurteilt. Diese beziffert Schultheiß am 27. Mai mit 8 fl. 16 Schilling 4 Denar, und nachdem seine Abrechnung geprüft und der Betrag um 8 fl. 10 Schilling 4 Denar gemindert worden ist, wird Samuel am 17. Juni vom Hofgericht Hanau erneut verurteilt, die verbliebene Summe an Schultheiß zu zahlen. Am 19. Juni bitten die hanauischen Räte die Stadt Frankfurt, für die Vollstreckung dieses Urteils zu sorgen.
Am 29. Juli schickt der Rat der Stadt Frankfurt eine Erklärung nach Hanau, in der Samuel berichtet, daß ihm vor einigen Jahren vom Hofgericht Rottweil die Anleitung auf den Besitz eines ihm verschuldeten und deshalb geächteten Bauern zu Preungesheim erteilt worden ist. Als Schultheiß einen Teil dieser Güter an sich gezogen hat, hat Samuel ihn in Rottweil verklagt, wo das Verfahren, dessen Remission nach Hanau das Hofgericht abgelehnt hat, noch immer anhängig ist. Samuel weigert sich, die von Schultheiß durch das unzulässige Verfahren vor dem Hofgericht Hanau unnötig verursachten Kosten zu bezahlen. Am 8. Juli fordern die hanauischen Räte von der Stadt Frankfurt erneut die Vollstreckung ihres Urteils gegen Samuel und verweisen auf die erfolgte Remission des Verfahrens durch das Hofgericht Rottweil und Schultheißens Bereitschaft, sich in Hanau zu verantworten.
Am 25. Juli antwortet der Rat der Stadt Frankfurt, daß er bei den einander widersprechenden Aussagen der Parteien das Urteil nicht vollziehen kann, und überschickt eine weitere Einlassung Samuels, der sich noch einmal auf die erfolgte Remission beruft.

Weitere Angaben

vgl. Regesten Nr. 1810 und 1833

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Frankfurter Juden Samuel zur Krone an Peter Schultheiß, genannt Daut, Zentgraf zu Eckenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6474_forderungen-des-frankfurter-juden-samuel-zur-krone-an-peter-schultheiss-genannt-daut-zentgraf-zu-eckenheim> (aufgerufen am 26.11.2025)

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