Forderungen des Frankfurter Juden Israel zum Engel und seines Sohnes Haiumb an Hans Maus zu Niederdorfelden
Stückangaben
Regest
Am 18. Januar 1562 bekennt Hans Maus zu Niederdorfelden, daß er dem Frankfurter Juden Israel zum Engel 11 fl. schuldet, die mit 1 Pfennig pro Woche und Gulden verzinst und zu Weihnachten zurückgezahlt werden sollen.
Am 17. Dezember bekennt Maus, daß er Israel und dessen Sohn Haiumb je 6 fl. schuldet, die unverzinst bleiben und in zwei Raten zu Ostern und Weihnachten 1563 bezahlt werden sollen. Am 3. Juni 1571 bekennen Dorben Müller aus Rohrbach, Hieronymus Boreutter aus Frankfurt und Hans Maus, Hans Dottenfeld und Heinrich Müllers Frau aus Niederdorfelden, daß sie Israel 58 fl. schulden, die mit 1 Binger Heller pro Woche und Gulden verzinst und zu Bartholomäi zurückgezahlt werden sollen. In ihrer am 29. September 1585 begonnenen und ein Jahr später beschlossenen Abrechnung verbuchen die Vormünder der von Hans Maus hinterlassenen Tochter 150 fl., mit denen sie die Judenschulden in Frankfurt bezahlt haben, derentwegen Maus geächtet war.
Weitere Angaben
Bd. 1; vgl. auch HStAM, 81 Regierung Hanauer Nr. 7467
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Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Frankfurter Juden Israel zum Engel und seines Sohnes Haiumb an Hans Maus zu Niederdorfelden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6429_forderungen-des-frankfurter-juden-israel-zum-engel-und-seines-sohnes-haiumb-an-hans-maus-zu-niederdorfelden> (aufgerufen am 27.11.2025)
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