Irrungen zwischen den Grafen von Hanau und den Grafen von Isenburg-Büdingen wegen des Landgerichts Ortenberg und der Pfändung hanauischer Untertanen zu Bleichenbach und Enzheim
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Der mit der Schlichtung hanauisch-isenburgischer Irrungen von der Regierung Hanau betraute Advokat zu Mainz teilt den hanauischen Räten am 5. Juni 1536 unter anderem mit, daß er das "edict mit den juden betreffend" diesmal noch nicht übersenden kann.
Derselbe Advokat erwähnt am 8. März 1537 in einer Auflistung der hanauischen Klagpunkte, daß isenburgische Diener den hanauischen Hofleuten zu Bleichenbach und Enzheim etliche Pferde gepfändet und den Juden versetzt haben, bei denen sie der hanauische Keller zu Ortenberg auslösen mußte.
Am 11. Dezember 1541 berichtet der hanauische Keller zu Ortenberg der Hanauer Kanzlei von einer neuerlichen Pfändung der Hofleute zu Bleichenbach, denen die isenburgischen Diener wegen nicht geleisteter Frondienste sechs Pferde abgenommen und den Juden zu Lindheim verkauft haben. Dort mußten sie wieder eingelöst werden, doch trotz geleisteter Zahlung fehlt einem königsteinschen Hofmann noch immer ein Pferd.
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„Irrungen zwischen den Grafen von Hanau und den Grafen von Isenburg-Büdingen wegen des Landgerichts Ortenberg und der Pfändung hanauischer Untertanen zu Bleichenbach und Enzheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6350_irrungen-zwischen-den-grafen-von-hanau-und-den-grafen-von-isenburg-buedingen-wegen-des-landgerichts-ortenberg-und-der-pfaendung-hanauischer-untertanen-zu-bleichenbach-und-enzheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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