Klage des Sußkind zu Lorch gegen Friedrich Chun zu Windecken
Stückangaben
Regest-Typ
Konzept mit zwei undatierten Abschriften der erteilten Anleitung
Regest
Die Kanzlei Hanau fordert das Hofgericht Rottweil auf, den wegen einer von Sußkind zu Lorch erhobenen Forderung von 100 fl. geächteten Friedrich Chun aus Windecken aus der Acht zu lösen und die Sußkind auf seinen Besitz erteilte Anleitung aufzuheben, weil die Klage unzulässig war. Wie alle Juden in der Grafschaft Hanau hat auch der lange Zeit mit seinen Eltern in Münzenberg und Windecken ansässig gewesene Sußkind bei der alle drei Jahre erfolgenden Erneuerung des Schutzes versprochen, Irrungen mit hanauischen Untertanen nur vor den Gerichten der Grafschaft und nicht vor auswärtigen Gerichten auszutragen. Er war mithin nicht befugt, in Rottweil zu klagen.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klage des Sußkind zu Lorch gegen Friedrich Chun zu Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6293_klage-des-susskind-zu-lorch-gegen-friedrich-chun-zu-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)
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