Irrungen wegen des Juden Kuse aus Monterano und Meyer Backe aus Kassel
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Regest
Am 5. Januar 1491 bekunden der Jude Kuse aus Monterane [Monterano?] und sein Vormund Meyer Backe aus Kassel, daß Graf Philipp von Hanau ihnen auf ihr und anderer Juden wiederholtes Bitten bis Pfingsten Schutz und Schirm gewährt hat, doch sollen sie in dieser Zeit weder Wucher noch Zinsen nehmen.
Am 12. Januar erteilt die Stadt Frankfurt Kuse und Meyer auf Ansuchen von Graf Philipp ein vom 13. Januar an gültiges achttägiges Geleit. Trotzdem wird Kuse in Frankfurt verhaftet, während Meyer knapp entkommen kann. Gegen diese Behandlung seiner Schutzjuden protestiert Graf Philipp am 16. Januar und fordert Kuses Freilassung. In ihrem Antwortschreiben teilt die Stadt am 18. Januar mit, daß einer der beiden von Graf Philipp erwähnten Juden offenbar Meyer Backe ist, der mit Frau und Kindern in Geismar lebt. Er hat am 13. Januar Geleit für sich und einen Begleiter erbeten, bei dem es sich um einen jungen Juden handelt, der, obwohl "under sinen rechten jaren", in Frankfurt verheiratet ist und den Schutz der Stadt genießt. Bei dem Aufenthalt in Frankfurt hat Meyer einen zwischen Kuse und seinem Schwiegervater Meyer von Esslingen bestehenden Vergleich verletzt und etliche Kleinode, die Kuse und seinem Schwiegervater gemeinsam gehören, an sich gebracht und weggeschafft, womit er gegen das erteilte Geleit verstoßen hat. Kuse ist übrigens nur von Meyer verleitet worden und beabsichtigt keineswegs, sich unter hanauischen Schutz zu begeben, da er noch den Schutz der Stadt Frankfurt besitzt, die somit keinen Grund hat, ihn auszuliefern und auch "siner kintheit nach zum swintlichsten gegen ine nit halten" will. Meyer Backe soll jedoch die mitgenommenen Kleinodien zurückgeben.
Am 19. Januar erklärt Graf Philipp, daß er auf Kuses Freilassung besteht, aber danach bereit ist, den Fall von einem Schiedsgericht klären zu lassen.
Dieses Schiedsgericht lehnt die Stadt am 20. Januar unter Berufung auf ihr vom Kaiser verliehenes Judenschutzrecht ab. Kuse hat bei abermaliger Befragung erneut beteuert, daß er den hanauischen Schutz weder will noch erbeten hat, und daß es ihm seinerzeit lediglich um Geleit für die Grafschaft zu tun gewesen ist. Die Stadt verlangt noch einmal die Rückgabe der Kleinodien.
Graf Philipp antwortet am 23. Januar, daß auf Kuses Aussagen über seinen Schutz solange nichts zu geben ist, wie er sich im Gewahrsam der Stadt befindet, und fordert seine Freilassung.
Am 26. Januar bestätigt Kuse aus "Montegan" in einem schriftlichen Geständnis, daß Meyer ihm nur Geleit durch die Grafschaft besorgen sollte, weil er nach einem Streit mit seinem Schwiegervater in seine Heimat zurückkehren wollte. Da beide sich inzwischen wieder versöhnt haben, will Kuse in Frankfurt bleiben. Er bittet um die Rückgabe der Kleinodien.
Am 29. Januar beschwert sich Graf Philipp noch einmal bei der Stadt, daß Kuse ihm nicht überstellt wird, kündigt weitere Schritte an und stellt anheim, den unter seinem Schutz lebenden Meyer, dem er allerdings "nit vile glaubens" schenkt, vor dem hanauischen Gericht zu verklagen.
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„Irrungen wegen des Juden Kuse aus Monterano und Meyer Backe aus Kassel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6288_irrungen-wegen-des-juden-kuse-aus-monterano-und-meyer-backe-aus-kassel> (aufgerufen am 25.11.2025)
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