Besteuerung der Juden zu Friedberg

HStAM 81 Regierung Hanau Nr. 8591  
Laufzeit / Datum
1475 Januar 20 - 1498 Februar 2
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 20. Januar 1475 teilen Burggraf, Baumeister und Bürgermeister zu Friedberg den hanauischen Statthaltern und Räten mit, daß die Juden der Stadt weder Bede noch Herdschilling oder Wachtgeld geben. Da jedoch anläßlich des bevorstehenden kaiserlichen Heerzugs alle Beisassen der Stadt einschließlich der von Abgaben befreiten einen Beitrag leisten müssen, sind auch die Juden zur Zahlung aufgefordert worden. In Anbetracht des ihnen jahrelang freundlich gewährten Schutzes bittet die Stadt, die gegen die Besteuerung erhobene Klage der Juden abzuweisen.
Diese Antwort auf eine vorangegangene Beschwerde der Räte legen dieselben noch am gleichen Tag Graf Philipp von Hanau vor und berichten ihm, daß die Friedberger Juden für die ganze Dauer des Heerzuges ein "reysegelt" von 25 fl. zahlen sollen.
Auf eine erneute hanauische Aufforderung, den Juden die Steuer zu erlassen, antworten Burg und Stadt am 16. Februar, daß nicht einzusehen ist, daß die christlichen Beisassen zahlen sollen, die Juden aber nicht. Entsprechend ist auch ein aufgrund von Graf Philipps Klage [am 26. Januar]1#Vgl. Nr. 382. ergangenes kaiserliches Mandat beantwortet worden.
Am 16. März befiehlt Kaiser Friedrich Burg und Stadt erneut, die hanauischen Schutzjuden unbesteuert zu lassen, und wiederholt den Befehl am 6. September.
Als dieses Mandat am 23. März 1491 dem Burggrafen zu Friedberg in Erinnerung gerufen und durch einen kaiserlichen Notar vorgelesen wird, erklärt der Burggraf, daß er, da ihn die Sache nicht allein angeht, die Mitbetroffenen davon in Kenntnis setzen will.
Anders als Kaiser Friedrich entscheidet König Maximilian. Er antwortet Graf Reinhard von Hanau auf eine neuerliche Bitte, die Friedberger Juden unbesteuert zu lassen, am 2. Februar 1498, daß die gesamte Judenschaft des Reiches zur Finanzierung seines Italienzuges beizutragen hat und daher auch die Juden zu Friedberg, unbeschadet der hanauischen Lehnshoheit, ihren ohnehin nur geringen Anteil entrichten müssen.

Weitere Angaben

Bl. 26-34, 38, 44, vgl. auch HStAM, 81 Regierung Hanau Nr. 8592, Bl. 3-4

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Besteuerung der Juden zu Friedberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6272_besteuerung-der-juden-zu-friedberg> (aufgerufen am 25.11.2025)

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