Beschwerden der Juden zu Windecken und Marköbel

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28525  
Laufzeit / Datum
1598 Dezember 7/17 - 1599 Februar 6/16
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 7. Dezember 1598 entscheidet der Amtmann zu Windecken im Streit zwischen den Juden einer- und Schustern und Rotgerbern andererseits, daß es künftig weder Juden noch Christen erlaubt sein soll, Rinderhäute oder "raw fellwerk" außer Landes zu bringen und zu verkaufen.
Gegen dieses Urteil protestieren die Juden am 6. Februar 1599 bei Räten und Befehlhabern zu Hanau und klagen, daß es so den hanauischen Untertanen ermöglicht wird, die Preise zu drücken. Sie bitten, Häute und Fellwerk zumindest dann außerhalb der Grafschaft verkaufen zu dürfen, wenn die Untertanen nicht bereit sind, die handelsüblichen Preise zu zahlen.
Zugleich beklagen sich die Juden aus Windecken und Marköbel, daß ihnen der Keller das bisher gezahlte Weinungeld von 3 fl. pro Fuder auf 6 fl. erhöhen will. Sie verweisen darauf, daß sie früher nur von dem zum Hausgebrauch verwandten Wein 6 fl. pro Fuder gezahlt haben, den überschüssigen Wein aber frei und unversteuert verkaufen konnten. Später haben sie dann unterschiedslos 3 fl. von jedem Fuder gezahlt. Sie bitten, es dabei bleiben zu lassen, da sie in der Regel gezwungen sind, von ihren ohnehin unsicheren Schuldnern Wein statt Geld zu nehmen und die neue Abgabe sie unbillig beschweren würde.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Beschwerden der Juden zu Windecken und Marköbel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6128_beschwerden-der-juden-zu-windecken-und-markoebel> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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