Türkensteuerzahlung der Juden zu Fronhausen
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Bei Abrechnung des sechsten alten Türkensteuerziels am 20. November 1598 in Marburg wird der Jude Susman zu Fronhausen mit 1 fl. Vermögenssteuer veranlagt, sein Sohn Bonifacius hat 13 1/2 Albus zu zahlen. Gleichzeitig wird das erste Ziel einer neuen Türkensteuer erhoben, zu dem Susman mit einer Kopfsteuer von 3 fl. für sechs Personen und Bonifacius mit 1 fl. 13 1/2 Albus für drei Personen herangezogen werden. Mit den gleichen Beträgen werden beide noch einmal bei der Abrechnung der am 30. Dezember 1598 zu Melsungen bewilligten und am 26. Februar 1599 in Marburg bezahlten Zulage zur Land- und Kriegssteuer aufgeführt. In der Zulagerechnung vom 15. Oktober ist Susman mit 1 fl. 14 Albus alter [Vermögens]Steuer und 1 fl. 14 Albus Kopfsteuer von vier Personen, Bonifacius mit 20 Heller 6 Albus alter Steuer und 20 Albus 6 Heller Kopfsteuer von drei Personen erwähnt.
Bei Erhebung des zweiten Türkensteuerziels am 15. Dezember soll Susman 1 fl. Vermögens- und - für vier Personen - 2 fl. Kopfsteuer zahlen, Bonifacius wird mit 13 1/2 Albus Vermögenssteuer und 1 fl. 13 1/2 Albus Kopfsteuer für drei Personen veranlagt. Diese Beträge bleiben unverändert, als am 14. April 1600 das letzte Steuerziel erhoben wird.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Türkensteuerzahlung der Juden zu Fronhausen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6127_tuerkensteuerzahlung-der-juden-zu-fronhausen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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