Aufnahme des Juden Falck zu Obereschbach
Stückangaben
Regest
Der Jude Abraham aus Seulberg, der sich mit seinem "in der jugent gefasten glaser- und metzigerhandtwercks" ernährt ohne Wucher zu treiben, berichtet Räten und Befehlhabern zu Hanau am 28. September, daß sein ältester Sohn "Falck oder Valentin" die Tochter des Juden Veit zu Herborn geheiratet hat und bittet, ihm die Niederlassung zu Ober- oder Niedereschbach zu gestatten, wo er das Glaser- und Metzgerhandwerk treiben will. Die dortigen Einwohner haben ihm zu diesem Vorhaben bereits "nit unziemblichen gelimpf“ gegeben.
Am 29. September wird Falck die Niederlassung in Obereschbach gestattet, sofern er das Einzugsgeld und das jährliche Schutzgeld bezahlt und keinen Wucher treibt.
Ausfertigung
Papier o.D., Präs. vom 28., Dorsalvermerk vom 29. September 1597.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 28474
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Jüdische Friedhöfe
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
- Urkataster+
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme des Juden Falck zu Obereschbach“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6068_aufnahme-des-juden-falck-zu-obereschbach> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6068