Aufnahme des Juden Falck zu Obereschbach

HStAM [ohne Angabe] Nr.  
Laufzeit / Datum
1597 September 28/Oktober 8 - September 29/Oktober 9
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Abraham aus Seulberg, der sich mit seinem "in der jugent gefasten glaser- und metzigerhandtwercks" ernährt ohne Wucher zu treiben, berichtet Räten und Befehlhabern zu Hanau am 28. September, daß sein ältester Sohn "Falck oder Valentin" die Tochter des Juden Veit zu Herborn geheiratet hat und bittet, ihm die Niederlassung zu Ober- oder Niedereschbach zu gestatten, wo er das Glaser- und Metzgerhandwerk treiben will. Die dortigen Einwohner haben ihm zu diesem Vorhaben bereits "nit unziemblichen gelimpf“ gegeben.
Am 29. September wird Falck die Niederlassung in Obereschbach gestattet, sofern er das Einzugsgeld und das jährliche Schutzgeld bezahlt und keinen Wucher treibt.

Ausfertigung

Papier o.D., Präs. vom 28., Dorsalvermerk vom 29. September 1597.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme des Juden Falck zu Obereschbach“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6068_aufnahme-des-juden-falck-zu-obereschbach> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6068