Vor dem Oberamtmann zu Rheinfels eingeklagte Judenschulden
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Am 1. Juni 1596 übergibt der Jude Gumpel [aus Bornich] dem Oberamtmann zu Rheinfels eine vom Stadtschreiber zu Bornich am 19. März 1593 ausgestellte Schuldverschreibung des verstorbenen Leis Dexen über 59 fl. und eine noch nicht abgerechnete Kerbe vom 4. April 1594.
Susman [aus Bornich] legt ebenfalls eine vor etwa einem Jahr mit Dexen begonnene Kerbe vor, die Forderungen über 28 fl. für Korn, schwarzes Tuch, Kalbfleisch und geliehenes Geld belegt.
Der Jude Raphael [aus Bornich?] besitzt eine Kerbe von Dexen über 4 fl. 11 Albus. Alle drei fordern Bezahlung von den Erben. Der Oberamtmann befiehlt zunächst eine Rechnungsprüfung.
Am 2. Juni ist Michael Werner zu Verhandlungen mit dem Juden Simon [aus Oberwesel] vor den Oberamtmann geladen, erscheint aber nicht.
Am gleichen Tage erbittet Simon das Verhör der Weinkaufszeugen eines zwischen ihm und Philipp Wagner strittigen Pferdetauschs. Er behauptet, daß in Offenthal vereinbart worden ist, Wagner sollte sich das Pferd in Wesel besehen und bei Nichtgefallen stehen lassen. Außerdem soll Simon gesagt haben, der Gaul habe "ein rehe" und sei, wenn er "widder geridde", 40 Taler wert. Beide Parteien werden dahin verglichen, daß Wagner Simon je 1 Malter Korn und Hafer liefern soll.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Vor dem Oberamtmann zu Rheinfels eingeklagte Judenschulden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6013_vor-dem-oberamtmann-zu-rheinfels-eingeklagte-judenschulden> (aufgerufen am 26.11.2025)
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