Forderungen des Juden Susman zu Bornich an Hensel Stauss zu Offenthal
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Der Jude Sussman [zu Bornich] berichtet dem Oberamtmann zu Rheinfels, daß ihm Hensel Stauss zu Offenthal bei der Abrechnung am 13. Dezember 1594 24 fl. 5 Albus schuldig geblieben ist. Stauss erklärt dagegen, es habe sich nur um 12 fl. und etliche Albus gehandelt.
Darauf muß Sussman seine Rechnung von 1591 an offenlegen und es zeigt sich, daß Stauss zunächst 30 fl. 22 1/2 Albus schuldig war und 1595 weitere 24 fl. 15 1/2 Albus aufgenommen hat, so daß die Gesamtschuld 55 fl. 14 Albus 1 Denar betrug. Dafür hat Sussman zwei Ochsen im Wert von 55 fl. erhalten.
Da Stauss darauf beharrt, daß die von Sussman eingangs erhobene Forderung um 12 fl. zu hoch ist, und sich auf eine verlorengegangene Kerbe beruft, wird Sussman aufgefordert, eine detaillierte Rechnung vorzulegen.
Am 2. Dezember 1595 beschließt der Oberamtmann, Stauss noch einmal vorzuladen, da er die von Sussman aufgestellte Rechnung nicht akzeptieren will und die Zahlung verweigert, es aber ablehnt, eine Gegenrechnung aufzustellen.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Forderungen des Juden Susman zu Bornich an Hensel Stauss zu Offenthal“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5991_forderungen-des-juden-susman-zu-bornich-an-hensel-stauss-zu-offenthal> (aufgerufen am 26.11.2025)
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