Pfändung des Juden Mosche aus Wolfhagen
Stückangaben
Regest
Am 13. Oktober 1592 n.St. antwortet der Landdrost zu Dringenberg den Beamten zu Wolfhagen, daß er den Juden Mosche ebenda nicht wegen dessen Irrung mit dem Juden Lazarus aus Paderborn, sondern aus anderen gewichtigen Gründen hat pfänden lassen.
Die Stadt Warburg, an die sich die Beamten auf Bitten von Mosches Frau Anne ebenfalls gewandt haben, teilt am 17. Oktober [n.St.] mit, daß die Pfändung veranlaßt wurde, weil Mosche sich im letzten Winter ohne Geleit auf Paderbornischem Gebiet und in Warburg aufgehalten und seine "judesche handtierung" getrieben hat. Deshalb ist seine in einer Tonne bei seinem Schwiegervater Sotekindt zu Warburg hinterlegte Habe und etliches "getzeug" mit Arrest belegt, inventarisiert und Sotekindt zur Aufbewahrung gegeben worden. Bei einem Vergleich mit Stadt und Landdrost wird Mosche die Ware zurückbekommen.
Am 3. Januar 1593 ersuchen Statthalter und Räte zu Kassel den Landdrost unter Beifügung einer ihnen übergebenen Supplik um Aufhebung des Arrests.
Am 27. März 1593 [n.St.] unterrichtet die Stadt Paderborn die Kasseler Räte davon, daß ihr Bürger Batyner seinem Gläubiger Mosche bereits 100 Taler, ein Pferd und weitere 32 Taler übergeben hat und 100 Taler mehr gezahlt hätte, hätte es Mosche, als er seine Klage in Paderborn vorbrachte, nicht so eilig gehabt. Batyner will die Restschuld begleichen, sobald die vom Landdrost zu Dringenberg auch auf Mosches Außenstände ausgedehnte Pfändung aufgehoben ist.
Am 13. April schickt der Schultheiß zu Wolfhagen dem Kanzler zu Kassel die Antwort des Landdrosten auf ein am 29. März an ihn ergangenes neuerliches Interzessionsschreiben und berichtet, daß Mosches Frau in dessen Abwesenheit gebeten hat, ihrem Mann zur Bezahlung zu verhelfen. In seinem Schreiben vom 21. April [n.St.] erklärt der Landdrost, daß Mosche (Moießeß) seine Verfehlungen im Stift Paderborn begangen hat, ehe er den hessischen Schutz besaß. Er hat sich daher unabhängig von seinem derzeitigen Wohnort vor dem Landdrost zu verantworten, der ihm bereits mehrere Gerichtstage benannt hat.
Weitere Angaben
vgl. Nr. 3384
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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Empfohlene Zitierweise
„Pfändung des Juden Mosche aus Wolfhagen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5895_pfaendung-des-juden-mosche-aus-wolfhagen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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