Forderungen des Frankfurter Juden Nathan zum Falken an Philipp Lenhard zu Butterstadt
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Forderungen des Frankfurter Juden Nathan zum Falken an Philipp Lenhard zu Butterstadt
Am 11. Juli 1589 [n.St.] lädt das Hofgericht Rottweil [Philipp] Lenhard [zu] Butterstadt aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Nathan (Natta) zum Falken zum 26. September, weist die Klage aber bei diesem Termin an das Hofgericht Hanau zurück.
Dieses lädt Nathan am 3. November mit Erteilung von Geleit zum 10. des Monats. Am 8. November berichtet der Bote, daß er die Ladung Nathans Frau übergeben hat, die gerade dabei war, zwölf Gänse zu schlachten und zu rupfen. Ihre Bitte, die Rückkehr ihres Mannes und dessen Antwort abzuwarten, hat er abgelehnt.
Da Nathan am 10. November nicht in Hanau erscheint, wird er erneut zum 25. des Monats geladen. Am 15. November berichtet der Bote, daß er die Ladung, deren Annahme Nathan am Vortage verweigert hat, in seinem Haus auf einem Schrank liegen gelassen und sich nicht mehr umgesehen hat, als Nathans Frau ihm nachrief, sie habe sie auf die Gasse geworfen.
Am 25. November wird Lenhard freigesprochen und Nathan in Abwesenheit zur Übernahme der Kosten verurteilt.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Forderungen des Frankfurter Juden Nathan zum Falken an Philipp Lenhard zu Butterstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5770_forderungen-des-frankfurter-juden-nathan-zum-falken-an-philipp-lenhard-zu-butterstadt> (aufgerufen am 28.11.2025)
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