Bericht über die Untersuchung einer Irrung zwischen dem Untergerichtsschreiber Johannes Sybelius zu Eppstein und seinen Schuldnern zu Lorsbach
Stückangaben
Regest
In einem den Marburger Räten übergebenen Bericht über die Untersuchung einer Irrung zwischen dem Untergerichtsschreiber Johannes Sybelius zu Eppstein und seinen Schuldnern zu Lorsbach wird unter anderem festgestellt, daß sich Sybelius seinerzeit in den Besitz eines einem seiner Schuldner gehörenden Weingartens gesetzt und dort ohne Einspruch des Götz [zu Delkenheim] dem Bürgen des Juden den Wein gelesen hat. Als jedoch der Weingarten mit der Begründung, er sei beim ersten Mal zu hoch eingeschätzt worden, ein zweites Mal taxiert wurde, hat Götz wegen der darauf liegenden Judenschuld Einspruch erhoben und sich seine Rechte an dem Grundstück vorbehalten, dieses Sybelius dann aber für 13 fl. auf zwei Jahre überlassen. Vor etwa drei Jahren ist Sybelius die Nutzung des Weingartens auf Ansuchen der Bürger wegen deren Ansprüchen aus der Bezahlung der Judenschuld untersagt worden.
Ausfertigung
Papier
Ausstellungsort
Marburg
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bericht über die Untersuchung einer Irrung zwischen dem Untergerichtsschreiber Johannes Sybelius zu Eppstein und seinen Schuldnern zu Lorsbach“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5768_bericht-ueber-die-untersuchung-einer-irrung-zwischen-dem-untergerichtsschreiber-johannes-sybelius-zu-eppstein-und-seinen-schuldnern-zu-lorsbach> (aufgerufen am 25.11.2025)
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