Forderungen des Frankfurter Juden Lew zur Sichel an Hartmann Deuler zu Ginnheim

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28635  
Laufzeit / Datum
1588 Oktober 11 - 1589 Januar 21/31
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 11. Oktober 1588 [n.St.] lädt das Hofgericht Rottweil Hartmann Deuler zu Ginnheim aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Lew zur Sichel zum 13. Dezember [n.St.], weist die Klage aber bei diesem Termin an das Hofgericht Hanau zurück. Dieses lädt Lew am 23. Dezember mit Erteilung von Geleit zum 7. Januar 1589.
Am 24. Dezember berichtet der Gerichtsbote, daß Lew die Ladung angenommen und gesagt hat, "er wolt sie lesen lassen".
Am 7. Januar 1589 erklärt Deuler, daß er Lew, der auf die Zinsen verzichten will, versprochen hat, die Schuld zu bezahlen, und ihm seinen Vater als Bürgen benannt hat. Darauf wird ihm von den hanauischen Räten untersagt, vor Ausgang des Verfahrens irgendeine Zahlung zu leisten, und an Lew, der nicht erschienen ist, ergeht eine zweite Ladung zum 21. Januar.
Da Lew auch zu diesem Termin nicht erscheint, obwohl er, wie der Bote am 16. Januar berichtet, die Ladung angenommen hat, wird Deuler freigesprochen und Lew zur Übernahme der Kosten verurteilt.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Frankfurter Juden Lew zur Sichel an Hartmann Deuler zu Ginnheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5737_forderungen-des-frankfurter-juden-lew-zur-sichel-an-hartmann-deuler-zu-ginnheim> (aufgerufen am 25.11.2025)

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