Regelung der Zahlungsverpflichtungen der Kinder und Witwe des Wendel Hachenperger zu Schwalheim an den Juden Lew zu Windecken
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Vor dem Oberamtmann zu Hanau erklären die Vormünder von Wendel Hachenpergers Kindern zu Schwalheim, von denen der Jude Lew zu Windecken aufgrund der 1584 vor Stadtschreiber und Keller zu Windecken vorgenommenen Abrechnung Bezahlung fordert, daß die Kinder der Vormundschaft zum Teil entwachsen sind und die Hälfte der Schuld von Hachenpergers Witwe zu zahlen ist. Sie werden angewiesen, der Witwe und den Kindern bei der Abrechnung zu helfen und die beiderseitigen Zahlungsverpflichtungen zu klären, damit Lew weiß, an wen er sich zu halten hat.
Ausstellungsort
Hanau
Weitere Angaben
Bl. 23
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Regelung der Zahlungsverpflichtungen der Kinder und Witwe des Wendel Hachenperger zu Schwalheim an den Juden Lew zu Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5669_regelung-der-zahlungsverpflichtungen-der-kinder-und-witwe-des-wendel-hachenperger-zu-schwalheim-an-den-juden-lew-zu-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)
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