Forderungen des Frankfurter Juden Lew zur Sichel an Peter Lentz zu Praunheim
Stückangaben
Regest
Am 18. November 1586 [n.St.] lädt das Hofgericht Rottweil Peter Lentz zu Praunheim aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Lew zur Sichel zum 17. Februar 1587 [n.St.], weist die Klage aber bei diesem Termin an das Hanauer Gericht zurück.
Dieses lädt Lew mit Erteilung von Geleit am 23. Februar zum 21. März.
Am 27. Februar berichtet der Gerichtsbote, daß er Lew die Ladung vor dem Haus der Jüdin Hendle zum goldenen Schwan ausgehändigt und dieser gesagt hat, er wisse, wohin die Ladung gehöre und wolle sie dort abliefern.
Da Lew am 21. März nicht in Hanau erscheint, wird er erneut zum 4. April geladen, doch berichtet der Gerichtsbote am 27. März, daß ihn, nachdem er die Ladung Lews Frau übergeben hatte, Lew später aufgesucht und erklärt hat, der Streitfall sei bereits durch einen Vergleich beigelegt.
Da Lew am 4. April nicht erscheint, wird Lentz freigesprochen und Lew zur Ubernahme der Kosten verurteilt.
Weitere Angaben
1587 März 21, April 4; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28630
Archivangaben
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Frankfurter Juden Lew zur Sichel an Peter Lentz zu Praunheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5653_forderungen-des-frankfurter-juden-lew-zur-sichel-an-peter-lentz-zu-praunheim> (aufgerufen am 27.11.2025)
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