Verhaftung eines Juden aus Muschenheim in Bergen

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28493  
Laufzeit / Datum
1585 September 30/Oktober 10 - 1586 Juli 7/17
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 30. September 1585 weist der Oberamtmann zu Hanau den Landbereiter des Bornheimer Bergs an, alles für das peinliche Verhör des [zu Bergen] verhafteten Juden am folgenden Tag vorzubereiten.
Am 27. November teilt der Hanauer Stadtschreiber Schultheiß und Landbereiter zu Bergen mit, daß das mit ihrer Mitwirkung und im Beisein eines Anwalts des Juden in der peinlichen Sache gefällte Urteil am 3. Dezember publiziert werden soll.
Am 7. Juli 1586 unterrichtet der Oberamtmann den Schultheißen zu Bergen davon, daß die Verwandten des seit nunmehr einem Jahr inhaftierten Juden aus Muschenheim, da sich der Prozeß "was lange verweilet", gebeten haben, die Haft des Gefangenen zu mildern. Der Oberamtmann gibt Anweisung, den Juden aus dem Turm zu holen und ihn gefesselt im Hause des Büttels unterzubringen. Zwei sich bei Tag und Nacht ablösende Wärter sollen ihn bewachen und schwören, ihre Pflicht sorgsam zu erfüllen und dem Juden weder Feilen noch Waffen zukommen zu lassen, mit denen er sich befreien könnte. Weder Jude noch Christ soll zu dem Verhafteten gelassen und ihm auch kein Brief zugesteckt werden, es sei denn Landbereiter oder Landschöffen wären anwesend. Die Kosten für die Bewachung tragen die Verwandten des Juden.
In einem weiteren Schreiben vom 8. Juli stellt es der Oberamtmann dem Landbereiter frei, den Gefangenen an einem der beiden von ihm und dem Büttel vorgeschlagenen Orte unterzubringen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Verhaftung eines Juden aus Muschenheim in Bergen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5603_verhaftung-eines-juden-aus-muschenheim-in-bergen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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