Gesuch der Nachbarn zu Niederrodenbach trotz des neuen Verbots auch weiterhin ihr Mastvieh an Juden verkaufen zu dürfen

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 21060  
Laufzeit / Datum
1584 Oktober 14/24 - 15/25
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Die Nachbarn zu Niederrodenbach ersuchen den Oberamtmann zu Hanau, ihnen trotz des vor einiger Zeit ergangenen Verbots, das den Juden den Ankauf von Mastvieh untersagt, zu gestatten, ihr Vieh auch weiterhin an Christen und Juden zu verkaufen. Sie haben im laufenden Jahr viel, zum Teil noch nicht bezahltes Rindvieh erworben und können davon an die christlichen Metzger höchstens alle acht Tage einmal ein Stück absetzen, wobei diese, weil die Juden nicht kaufen dürfen, die Preise drücken. Metzger aus Windecken und Gelnhausen kommen zur Zeit gar nicht, so daß die Nachbarn von Niederrodenbach ihre Gläubiger nicht bezahlen können.
Das Gesuch wird am 15. Oktober abgelehnt, doch wird den Bauern erlaubt, ihr Vieh auch an fremde christliche Metzger abzugeben.

Ausfertigung

Papier, Präsentatum Hanau, den 14. Oktober 1584, Dorsalvermerk vom 15. Oktober

Weitere Angaben

Bl. 5-6

Archivangaben

Altsignatur

86 Hanauer Nachträge Nr. α 1788

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gesuch der Nachbarn zu Niederrodenbach trotz des neuen Verbots auch weiterhin ihr Mastvieh an Juden verkaufen zu dürfen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5568_gesuch-der-nachbarn-zu-niederrodenbach-trotz-des-neuen-verbots-auch-weiterhin-ihr-mastvieh-an-juden-verkaufen-zu-duerfen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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