Gesuch der Nachbarn zu Niederrodenbach trotz des neuen Verbots auch weiterhin ihr Mastvieh an Juden verkaufen zu dürfen
Stückangaben
Regest
Die Nachbarn zu Niederrodenbach ersuchen den Oberamtmann zu Hanau, ihnen trotz des vor einiger Zeit ergangenen Verbots, das den Juden den Ankauf von Mastvieh untersagt, zu gestatten, ihr Vieh auch weiterhin an Christen und Juden zu verkaufen. Sie haben im laufenden Jahr viel, zum Teil noch nicht bezahltes Rindvieh erworben und können davon an die christlichen Metzger höchstens alle acht Tage einmal ein Stück absetzen, wobei diese, weil die Juden nicht kaufen dürfen, die Preise drücken. Metzger aus Windecken und Gelnhausen kommen zur Zeit gar nicht, so daß die Nachbarn von Niederrodenbach ihre Gläubiger nicht bezahlen können.
Das Gesuch wird am 15. Oktober abgelehnt, doch wird den Bauern erlaubt, ihr Vieh auch an fremde christliche Metzger abzugeben.
Ausfertigung
Papier, Präsentatum Hanau, den 14. Oktober 1584, Dorsalvermerk vom 15. Oktober
Weitere Angaben
Bl. 5-6
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. α 1788
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gesuch der Nachbarn zu Niederrodenbach trotz des neuen Verbots auch weiterhin ihr Mastvieh an Juden verkaufen zu dürfen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5568_gesuch-der-nachbarn-zu-niederrodenbach-trotz-des-neuen-verbots-auch-weiterhin-ihr-mastvieh-an-juden-verkaufen-zu-duerfen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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