Antwort des Metzgers Henrich Weinbrenner auf die Klage zweier Kesselstädter Juden

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 25945  
Laufzeit / Datum
[1584 Juni 27/Juli 7]
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Auf die am Vortage vorgebrachte Klage der beiden Kesselstädter Juden antwortet der Metzger Henrich Weinbrenner aus [Kleinsteinheim] den hanauischen Räten und Befehlhabern, daß diese Klage, wäre sie begründet, bereits vor zwei Jahren hätte vorgebracht werden sollen. Damals hat er mit einem Nachbarn über den Kauf eines Kalbs verhandelt, als die beiden Juden dazukamen und ihm den Kauf streitig machen wollten, was doch keinem Christen "unsers hanwercks", geschweige denn einem Juden zuzugestehen ist.
Weinbrenner ist deswegen mit den Juden in Streit geraten, doch wird man ihm nicht nachweisen können, daß er sie erstechen wollte. Die Räte sollten besser über die Kläger unterrichtet sein, denn "da auch die obrigkeit ir buberei, damit sie umbgehen, wüste, würde anderst mit inen gehandelt werden". So hat der eine Jude Peter Bach zu Kleinsteinheim ein nur zwölf Tage altes Kalb abgekauft und auf den Hinweis, daß es zum Schlachten doch noch zu jung sei, geantwortet, er fresse es ja nicht selbst, das müsse ihm der Wirt zu Dörnigheim abkaufen, was dieser auch getan hat. Im übrigen laufen die Juden im Land umher und schmälern den Metzgern das Handwerk. So hat Weinbrenner vor einem Jahr von Schäferknechten zu Dietesheim und Mühlheim Hämmel gekauft, da ist Simon hinzugekommen und hat den Knechten gutes Londoner Tuch angeboten. Als sie erklärten, sie hätten kein Geld und die Hämmel schon "verborgt", hat er nach dem Käufer gefragt und gesagt, er gäbe darauf keinen Pfennig, so daß sie den Kauf fast rückgängig gemacht hätten.
Nur auf Anstiften der Juden hat auch der Wirt zu Kilianstädten Klage gegen Weinbrenner erhoben und behauptet, er habe ihn erstechen wollen. Die von Weinbrenner zur Rede gestellte Wirtsfrau hat sich deswegen bei ihm bereits entschuldigt und gesagt, ihr Mann wäre betrunken gewesen.

Ausfertigung

Papier, Präsentatum Hanau, den 27. Juni 1584

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Antwort des Metzgers Henrich Weinbrenner auf die Klage zweier Kesselstädter Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5559_antwort-des-metzgers-henrich-weinbrenner-auf-die-klage-zweier-kesselstaedter-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)

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