Einnahmen des Rentmeisters zu Borken an Schutzgeld von den Juden Enoch und Seligman zu Großenenglis sowie Bußgelder, die Seligmann betreffen

HStAM Rechn. II Nr. Borken 4  
Laufzeit / Datum
1584
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Rechnungseinträge

Regest

Die Juden Enoch und Seligman zu Großenenglis zahlen dem Rentmeister zur Borken je 5 fl. Schutzgeld.
Seligman wird außerdem mit 1 fl. gebüßt, weil er eine "blinde hantschrifft vorgebracht hat".
Caspar im Graben muß 10 Albus zahlen, weil seine Schafe dem Juden zu Großenenglis in den Garten gelaufen sind und Schaden angerichtet haben.

Darin auch

  • 1584 Bl. 113v

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Einnahmen des Rentmeisters zu Borken an Schutzgeld von den Juden Enoch und Seligman zu Großenenglis sowie Bußgelder, die Seligmann betreffen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5541_einnahmen-des-rentmeisters-zu-borken-an-schutzgeld-von-den-juden-enoch-und-seligman-zu-grossenenglis-sowie-bussgelder-die-seligmann-betreffen> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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