Einnahmen des Rentmeisters zu Borken an Schutzgeld von den Juden Enoch und Seligman zu Großenenglis sowie Bußgelder, die Seligmann betreffen
Stückangaben
Regest-Typ
Rechnungseinträge
Regest
Die Juden Enoch und Seligman zu Großenenglis zahlen dem Rentmeister zur Borken je 5 fl. Schutzgeld.
Seligman wird außerdem mit 1 fl. gebüßt, weil er eine "blinde hantschrifft vorgebracht hat".
Caspar im Graben muß 10 Albus zahlen, weil seine Schafe dem Juden zu Großenenglis in den Garten gelaufen sind und Schaden angerichtet haben.
Darin auch
- 1584 Bl. 113v
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Einnahmen des Rentmeisters zu Borken an Schutzgeld von den Juden Enoch und Seligman zu Großenenglis sowie Bußgelder, die Seligmann betreffen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5541_einnahmen-des-rentmeisters-zu-borken-an-schutzgeld-von-den-juden-enoch-und-seligman-zu-grossenenglis-sowie-bussgelder-die-seligmann-betreffen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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