Klage des Paulus zu Breidenbach gegen den Juden Michel
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Regest
Das Stadtgericht Biedenkopf entscheidet auf die Klage von Paulus zu Breidenbach, daß der Jude Michel ihm die geforderten 3 fl. bezahlen soll, da es sich um "liddlon" handelt und der Jude den gedungenen Fuhrmann auch dann zu entlohnen hat, wenn er ihm die Ware nicht gegeben hat. Der Schultheiß soll für die Vollstreckung des Urteils sorgen. Eine Appellation des Juden ist zugelassen, wenn er sie binnen zehn Tagen bei Statthaltern und Räten [zu Marburg] anhängig macht.
Weitere Angaben
Bl. 19v-20r
Archivangaben
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klage des Paulus zu Breidenbach gegen den Juden Michel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5387_klage-des-paulus-zu-breidenbach-gegen-den-juden-michel> (aufgerufen am 25.11.2025)
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