Der Jude Simen überlässt Landgraf Philipp von Hessen einen Rappen auf Probe
Stückangaben
Regest
Der Jude Simen [von Wesel] bekennt, daß er Landgraf Philipp von Hessen einen Rappen auf Probe und ohne Kaufvertrag [für seinen Marstall] überlassen hat. Wird ihm das Pferd wegen Nichtgefallens wieder zugestellt, soll er die 20 Taler, die er erhalten hat, zurückzahlen.
Ausfertigung
Papier, mit hebräischer Unterschrift
Archivangaben
Altsignatur
1 Samtarchiv, Akten Nr. 164; vgl. auch Rechnungseintrag, ebd.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Simen überlässt Landgraf Philipp von Hessen einen Rappen auf Probe“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5225_der-jude-simen-ueberlaesst-landgraf-philipp-von-hessen-einen-rappen-auf-probe> (aufgerufen am 25.11.2025)
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