Angaben zum Judenherdschilling in der Münzenberger Stadtrechnung und zum Judendienstgeld
Stückangaben
Regest-Typ
Rechnungseinträge und Kanzleivermerk
Regest
Bei Abhörung der für die Zeit vom 29. September 1578 bis zum 29. September 1579 geführten Münzenberger Stadtrechnung wird der Judenherdschilling mit 7 fl. 4 Turnosen angegeben. Das in der gemeinen Rechnung der Mitherren aufgeführte Judendienstgeld betrug in diesem Jahr nur 3 und nicht 4 fl., da die Juden es "auß der gemeinen bed der bürger geben".
Allerdings beklagen sich die Gerichtspersonen, daß das Dienstgeld seit zwei Jahren aussteht, worauf beschlossen wird, daß für diese zwei Jahre 4 1/2 fl. gezahlt und diese von den Mitherren unter den Einnahmen verbucht und nicht vertrunken werden sollen. Dabei wird den Juden eine Zahlungsfrist bis zur Fastenmesse 1580 eingeräumt. Danach soll ihnen freigestellt sein, ob sie die Dienste "selbst mit der hand" leisten oder sie mit Geld ablösen wollen.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Angaben zum Judenherdschilling in der Münzenberger Stadtrechnung und zum Judendienstgeld“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5164_angaben-zum-judenherdschilling-in-der-muenzenberger-stadtrechnung-und-zum-judendienstgeld> (aufgerufen am 27.11.2025)
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