Forderungen der Frankfurter Jüdin Michla zum Paradies an Cunz Mathern zu Bockenheim
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Regest
Am 21. Oktober 1578 unterrichtet das Hofgericht Rottweil Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Bockenheim davon, daß Cunz Mathern aufgrund einer Klage der Frankfurter Jüdin Michla zum Paradies geächtet worden ist. Gleichzeitig erteilt das Hofgericht Michla die Anleitung auf Matherns Besitz zur Deckung ihrer Forderung von 125 fl. Hiervon in Kenntnis gesetzt, beschließen Räte und Befehlhaber zu Hanau am 18. Dezember, daß Mathern des Landes verwiesen werden soll.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen der Frankfurter Jüdin Michla zum Paradies an Cunz Mathern zu Bockenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5063_forderungen-der-frankfurter-juedin-michla-zum-paradies-an-cunz-mathern-zu-bockenheim> (aufgerufen am 29.11.2025)
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