Überfall auf den Juden Götz im Hain
Stückangaben
Regest
Kanzler und Räte zu Darmstadt übersenden der Kanzlei Hanau die Klagschrift des Juden Götz im Hain [Hahn] bei Pfungstadt und bitten, ihm zu seinem Recht zu verhelfen.
In seiner Supplik berichtet Götz, daß er zu Michaelis 1577, als er in Geschäften zum hessischen Keller nach [Ober]Rosbach in der Wetterau mußte, bei Rodheim [v.d.H.] im Feld einen Haufen "besser buben, jungs gesindt" getroffen hat, die Würfel von ihm verlangten. Je mehr Würfel er Ihnen aber um des Friedens willen gegeben hat, desto mehr haben sie gefordert. Als sie schließlich mit der blanken Waffe auf ihn eingehauen haben, mußten Götz und sein Knecht die Flucht ergreifen, wobei Götz 3 fl. weniger 1 Ort, die in einem Tüchlein eingebunden waren, aus der Tasche gefallen und von seinen Verfolgern aufgegriffen worden sind.
Auf die von Götz zu Rosbach erstattete Anzeige hin sind die Täter in Rodheim vernommen worden, haben den Überfall gestanden und gelobt, Götz sein Geld binnen acht Tagen zuzustellen, sich daran aber nicht gehalten. Außer dem verlorenen Geld beklagt Götz auch die ihm inzwischen durch mehrfach vergeblich entsandte Boten entstandenen Kosten und fordert Erstattung von Verlust und Schaden.
Ausfertigung
Papier, mit aufgedrücktem Siegel und inliegender Supplik
Archivangaben
Altsignatur
81 Regierung Hanau B 90 Nr. 5 Bd. 1
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Überfall auf den Juden Götz im Hain“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5021_ueberfall-auf-den-juden-goetz-im-hain> (aufgerufen am 25.11.2025)
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