Aufnahme des Juden Jacob von Wasserburg in Ortenberg

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28488  
Laufzeit / Datum
1578 Februar 17 - März 4
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 17. Februar 1578 entscheiden Räte und Befehlhaber zu Hanau, daß der Jude Jacob von Wasserburg, der Jacobs Tochter Hönlin zu Ortenberg geheiratet hat, gegen Zahlung von 25 Talern Einzugsgeld in Ortenberg aufgenommen werden soll. An Schutzgeld hat er von 1579 an jährlich zum 1. Mai 6 fl. an den Grafen von Königstein und 5 fl. an den Grafen von Hanau zu zahlen.
Offenbar noch in Unkenntnis dieses Beschlusses, wendet sich der taube Jude Jacob von Ortenberg am 4. März mit einer Bittschrift an die Kanzlei Hanau. Er berichtet, daß er, seit sein Schwiegervater Jöstle von Gelnhausen vor einem Vierteljahr verstorben ist, seinem Hausstand nicht mehr selbst vorstehen kann, da er "leibs halben gantz onvermöglich, darzu gar daub und hörloss" ist. Er möchte seine bei ihm lebende Tochter verheiraten, erbittet einen Schutzbrief für seinen Schwiegersohn und verspricht, das Schutzgeld für ihn zu zahlen. Seiner Bitte wird mit Hinweis auf die verlangten 25 Taler Einzugsgeld stattgegeben. 1#Ein Dorsalvermerk besagt, daß das Geld gezahlt und der Schutzbrief ausgestellt wurde.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme des Juden Jacob von Wasserburg in Ortenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5012_aufnahme-des-juden-jacob-von-wasserburg-in-ortenberg> (aufgerufen am 26.11.2025)

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