Der Jude Koscher zu Windecken (?) soll wegen seines Verhaltens gegenüber den Nachbarn von Rüdigheim zur Rechenschaft gezogen werden
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Der Oberamtmann zu Hanau entscheidet, daß der Jude Koscher [zu Windecken?], der die Nachbarn von Rüdigheim "in bosem uffwetter anhero gesprengt und aussen pliben" ist, binnen acht Tagen "bescheydts seyns ungehorsams gewarten" soll.
Weitere Angaben
1576-1577 Bl. 281v
Archivangaben
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Der Jude Koscher zu Windecken (?) soll wegen seines Verhaltens gegenüber den Nachbarn von Rüdigheim zur Rechenschaft gezogen werden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4939_der-jude-koscher-zu-windecken-soll-wegen-seines-verhaltens-gegenueber-den-nachbarn-von-ruedigheim-zur-rechenschaft-gezogen-werden> (aufgerufen am 26.11.2025)
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