Die Jüdin Schönle von Rüsselsheim klagt gegen die Erben von Caspar Zehe zu Kilianstädten
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Die Jüdin Schönle von Rüsselsheim klagt vor dem Oberamtmann zu Hanau gegen die Erben von Caspar Zehe zu Kilianstädten wegen einer Forderung von 60 fl.
Die Beklagten erklären, daß der wegen eines Totschlags flüchtig gewesene Zehe seine Schulden auswärts gemacht und sie bei der Regierung Hanau nicht angegeben hat, sie daher auch zur Zahlung nicht verpflichtet sind.
Schönle erwidert darauf, daß sie das Erbe nicht hätten antreten, vielmehr die Schlüssel aufs Grab legen sollen.
Die Erben beanstanden ferner die von Schönle vorgelegte Schuldverschreibung vom 23. April 1570 und erklären, daß Zehe, der zu Michaelis gestorben und jetzt sieben Jahre tot ist, zum Zeitpunkt der Verschreibung gar nicht mehr gelebt hat. Sie werden aufgefordert, den Nachweis über das genaue Todesdatum zu erbringen.
Weitere Angaben
1576-1577 Bl. 231r
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Die Jüdin Schönle von Rüsselsheim klagt gegen die Erben von Caspar Zehe zu Kilianstädten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4862_die-juedin-schoenle-von-ruesselsheim-klagt-gegen-die-erben-von-caspar-zehe-zu-kilianstaedten> (aufgerufen am 25.11.2025)
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