Klage des Frankfurter Juden Joseph zur goldenen Scheuer gegen Urban Platz zu Bergen
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Regest
Am 18. Januar 1575 unterrichtet das Hofgericht Rottweil Urban Platz zu Bergen davon, daß der Frankfurter Jude Joseph zur goldenen Scheuer eine Forderung von 111 fl. eingeklagt hat, zu deren Bezahlung sich Platz durch Vertrag vor der Kanzlei Hanau verpflichtet hatte.
Der von Räten und Befehlhabern zu Hanau am 16. März erhobenen Forderung nach Remission der Klage wird vom Hofgericht zunächst nicht stattgegeben, vielmehr werden die den Parteien zur Prozeßeinlassung gesetzten Fristen mehrfach verlängert.
Am 15. September beklagt sich jedoch der für die Regierung Hanau in Rottweil tätige Prokurator bei Räten und Befehlhabern, daß diese ihn nicht unterrichtet haben, ob nach erfolgter Remission der Klage ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen wurde, wie die Juden behaupten.
Weitere Angaben
Bl. 3-6
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Klage des Frankfurter Juden Joseph zur goldenen Scheuer gegen Urban Platz zu Bergen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4751_klage-des-frankfurter-juden-joseph-zur-goldenen-scheuer-gegen-urban-platz-zu-bergen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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