Aufnahme des Juden Saul aus Worms zu Assenheim
Stückangaben
Regest
Am 3. November 1573 teilt der Jude Saul von Worms Räten und Befehlhabern zu Hanau mit, daß er kürzlich die älteste Tochter des Juden Gontuf zu Assenheim geheiratet hat. Unter Berufung darauf, daß sich Gontufs Kinder nur auf herrschaftlichen Befehl wieder nach Assenheim begeben haben und dort "viel wiederwillens erdulden mussen", bittet Saul um Aufnahme und Schutz und das Recht, bei seinem Schwiegervater wohnen zu dürfen. Darauf wird ihm mitgeteilt, daß er 12 Taler Einzugsgeld zahlen soll, doch wird der Betrag dann auf 10 Taler herabgesetzt.
Sauls Revers über den ihm und seiner Frau Kölge erteilten Schutz w1rd am 13. November ausgestellt. Darin verpflichtet er sich, während der dreijährigen Dauer des Schutzes jährlich zu Martini je 4 fl. Bede zu zahlen. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.
Weitere Angaben
zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14); vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28511
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme des Juden Saul aus Worms zu Assenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4682_aufnahme-des-juden-saul-aus-worms-zu-assenheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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