Putz Cunz von Bruchköbel wird befohlen, seine Schulden bei dem Juden Joseph zu Windecken zu bezahlen
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Die Kanzlei Hanau befiehlt Putz Cunz von Bruchköbel unter Androhung von Turmstrafe, dem Juden Joseph zu Windecken 24 fl., die laut Vertrag in zwei Raten zu Bartholomäi und im Herbst 1572 hätten gezahlt werden sollen, sowie eine Strafe von 2 fl. wegen Nichterscheinens vor Gericht bis Weihnachten zu bezahlen.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau B Nr. 1 Bd. 5 1572, Bl. 70v-71r.
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Archivkontext
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Putz Cunz von Bruchköbel wird befohlen, seine Schulden bei dem Juden Joseph zu Windecken zu bezahlen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4627_putz-cunz-von-bruchkoebel-wird-befohlen-seine-schulden-bei-dem-juden-joseph-zu-windecken-zu-bezahlen> (aufgerufen am 27.11.2025)
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