Putz Cunz von Bruchköbel wird befohlen, seine Schulden bei dem Juden Joseph zu Windecken zu bezahlen

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 5  
Laufzeit / Datum
1572 Dezember 4
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Die Kanzlei Hanau befiehlt Putz Cunz von Bruchköbel unter Androhung von Turmstrafe, dem Juden Joseph zu Windecken 24 fl., die laut Vertrag in zwei Raten zu Bartholomäi und im Herbst 1572 hätten gezahlt werden sollen, sowie eine Strafe von 2 fl. wegen Nichterscheinens vor Gericht bis Weihnachten zu bezahlen.

Archivangaben

Altsignatur

Protokolle II Hanau B Nr. 1 Bd. 5 1572, Bl. 70v-71r.

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Putz Cunz von Bruchköbel wird befohlen, seine Schulden bei dem Juden Joseph zu Windecken zu bezahlen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4627_putz-cunz-von-bruchkoebel-wird-befohlen-seine-schulden-bei-dem-juden-joseph-zu-windecken-zu-bezahlen> (aufgerufen am 27.11.2025)

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