Forderungen des Rittmeisters Helwig Geiß zu Waddenhausen an den Juden Hirtz zu Deutz
Stückangaben
Regest
Der hessische Rittmeister Helwig Geyß zu Waddenhausen, der Landgraf Ludwig von Hessen [1568] gebeten hatte, sich beim Erzbischof zu Köln für ihn wegen seiner Forderungen an den Juden zu Deutz zu verwenden, überschickt dem landgräflichen Sekretär am 25. April 1572 die Abschrift der dem Landgrafen vom Erzbischof seinerzeit erteilten Antwort. Daraufhin ersucht Landgraf Ludwig den Erzbischof am 30. April nochmals, die Ansprüche seines Rittmeisters, der von dem Juden Hirtz 500 fl. verlangt, zu prüfen und Hirtz deswegen zu verhören.
Am 29. Mai beklagt sich Geyß beim hessischen Kanzler zu Marburg, daß man seinen Boten mit dem landgräflichen Schreiben in Köln verspottet und ohne Antwort abgefertigt hat. Am 3. Juli ergeht eine neuerliche landgräfliche Aufforderung an den Erzbischof, Geiß zu seinem Geld zu verhelfen.
Weitere Angaben
Bl. 1-11; vgl. auch Regest Nr. 1909 (1568 Juni 4)
Archivangaben
Altsignatur
4 f Kurköln Nr. 76
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Rittmeisters Helwig Geiß zu Waddenhausen an den Juden Hirtz zu Deutz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4597_forderungen-des-rittmeisters-helwig-geiss-zu-waddenhausen-an-den-juden-hirtz-zu-deutz> (aufgerufen am 25.11.2025)
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