Zahlung von Schutzgeld und Fastnachtshühnern von den Juden zu Gonzenheim, Homburg, Köppern, Oberstedten und Seulberg
Stückangaben
Regest-Typ
Rechnungseinträge
Regest
Jeder der jeweils zu zweit in Homburg, Gonzenheim, Oberstedten und Seulberg lebenden Juden zahlt dem Keller zu Homburg v.d.H. 2 fl. Schutzgeld. Ebensoviel zahlt der Jude zu Köppern. Außerdem liefern Beifus und Jacobs Frau zu Gonzenheim sowie Meyer zu Seulberg dem Keller je zwei Fastnachtshühner, während Bonus und Man in Oberstedten und Schlom zu Köppern nur je ein Huhn geben.
Siehe auch
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Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Topografische Karten
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Zahlung von Schutzgeld und Fastnachtshühnern von den Juden zu Gonzenheim, Homburg, Köppern, Oberstedten und Seulberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4586_zahlung-von-schutzgeld-und-fastnachtshuehnern-von-den-juden-zu-gonzenheim-homburg-koeppern-oberstedten-und-seulberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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