Den Juden zu Münzenberg soll bei Strafe die Zahlung fälliger Abgaben befohlen werden
Stückangaben
Regest-Typ
Konzept
Regest
Nachdem der hanauische Kämmerer sich beschwert hat, daß die Juden zu Münzenberg die verlangte Türkensteuer und andere Abgaben noch nicht gezahlt haben, weisen die Befehlhaber zu Hanau den Keller zu Münzenberg an, den Juden bei Strafe zu befehlen, am 5. Oktober die geforderten Zahlungen in Hanau zu leisten und auch das Einzugsgeld für Davids Sohn Martge zu erlegen.
Ausstellungsort
Hanau
Weitere Angaben
1570; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 5934 Bl. 51
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Den Juden zu Münzenberg soll bei Strafe die Zahlung fälliger Abgaben befohlen werden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4513_den-juden-zu-muenzenberg-soll-bei-strafe-die-zahlung-faelliger-abgaben-befohlen-werden> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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