Den Juden zu Münzenberg soll bei Strafe die Zahlung fälliger Abgaben befohlen werden

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2b Bd. 1  
Laufzeit / Datum
1570 Oktober 2
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Konzept

Regest

Nachdem der hanauische Kämmerer sich beschwert hat, daß die Juden zu Münzenberg die verlangte Türkensteuer und andere Abgaben noch nicht gezahlt haben, weisen die Befehlhaber zu Hanau den Keller zu Münzenberg an, den Juden bei Strafe zu befehlen, am 5. Oktober die geforderten Zahlungen in Hanau zu leisten und auch das Einzugsgeld für Davids Sohn Martge zu erlegen.

Ausstellungsort

Hanau

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Den Juden zu Münzenberg soll bei Strafe die Zahlung fälliger Abgaben befohlen werden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4513_den-juden-zu-muenzenberg-soll-bei-strafe-die-zahlung-faelliger-abgaben-befohlen-werden> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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