Der Jude Heyumb zu Rumpenheim bekundet, daß er in Rumpenheim aufgenommen wurde

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 25902  
Laufzeit / Datum
1569 November 14
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Heyumb zu Rumpenheim bekundet, daß ihn die hanauischen Vormünder laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Rumpenheim aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.

Ausfertigung

Papier, mit aufgedrücktem Siegel

Weitere Angaben

Bl. 2; zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Heyumb zu Rumpenheim bekundet, daß er in Rumpenheim aufgenommen wurde“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4448_der-jude-heyumb-zu-rumpenheim-bekundet-dass-er-in-rumpenheim-aufgenommen-wurde> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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