Der Jude Heyumb zu Rumpenheim bekundet, daß er in Rumpenheim aufgenommen wurde
Stückangaben
Regest
Der Jude Heyumb zu Rumpenheim bekundet, daß ihn die hanauischen Vormünder laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Rumpenheim aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.
Ausfertigung
Papier, mit aufgedrücktem Siegel
Weitere Angaben
Bl. 2; zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Topografische Karten
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Heyumb zu Rumpenheim bekundet, daß er in Rumpenheim aufgenommen wurde“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4448_der-jude-heyumb-zu-rumpenheim-bekundet-dass-er-in-rumpenheim-aufgenommen-wurde> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/4448