Der Jude Saul zu Ostheim bekundet, daß er zu Ostheim aufgenommen wurde
Stückangaben
Regest
Der Jude Saul zu Ostheim bekundet, daß ihn die hanauischen Vormünder laut inserierter Urkunde vom gleichen Tage nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine ab 1570 jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Ostheim aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.
Ausfertigung
Papier, mit aufgedrücktem Siegel
Weitere Angaben
zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
Indizes
Siehe auch
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Orte
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Saul zu Ostheim bekundet, daß er zu Ostheim aufgenommen wurde“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4447_der-jude-saul-zu-ostheim-bekundet-dass-er-zu-ostheim-aufgenommen-wurde> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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