Die hanauischen Vormünder bekunden die Aufnahme des jüdischen Glasers Gomprecht zu Kesselstadt
Stückangaben
Regest
Die hanauischen Vormünder bekunden, daß sie dem jüdischen Glaser Gomprecht zu Kesselstadt nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre Schutz und Wohnrecht in Kesselstadt gewährt haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.
Ausfertigung
Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel
Weitere Angaben
Revers vom gleichen Tage ebd.; zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Die hanauischen Vormünder bekunden die Aufnahme des jüdischen Glasers Gomprecht zu Kesselstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4445_die-hanauischen-vormuender-bekunden-die-aufnahme-des-juedischen-glasers-gomprecht-zu-kesselstadt> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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