Der Jude David zu Münzenberg bekundet, daß die hanauischen Vormünder ihm Schutz erteilt haben

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 5934  
Laufzeit / Datum
1568 Oktober 26
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude David zu Münzenberg bekundet, daß die hanauischen Vormünder ihm und seiner Frau Götta nebst Kindern und Gesinde laut inserierter Urkunde vom gleichen Tage gegen eine jährliche Bedezahlung von 8 fl. auf drei Jahre Schutz erteilt haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.

Ausfertigung

Papier, mit aufgedrücktem Siegel

Weitere Angaben

Bl. 35-36; vgl. auch Regest Nr. 1939 (1568 November 2) und zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude David zu Münzenberg bekundet, daß die hanauischen Vormünder ihm Schutz erteilt haben“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4378_der-jude-david-zu-muenzenberg-bekundet-dass-die-hanauischen-vormuender-ihm-schutz-erteilt-haben> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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