Schutzgeldermäßigung für Samsons Kinder zu Windecken
Stückangaben
Regest
Der Jude Joseph zu Windecken klagt Räten und Befehlhabern zu Hanau am 12. Juli, daß man von ihm als Vormund von Samsons nachgelassenen Kindern statt der bisher von Samson bezahlten 4 fl. jetzt 8 fl. Schutzgeld fordert, und bittet, den Windecker Keller mit Rücksicht darauf, daß sich von den minderjährigen Kindern zur Zeit keines in Windecken aufhält, anzuweisen, sich mit den bis dahin bezahlten 4 fl. zu begnügen. Sollte sich eines der Kinder wieder in Windecken niederlassen wollen, was allerdings noch ganz ungewiß ist, wird es das üblich Schutzgeld bezahlen.
Der Bitte wird am 3. Juli stattgegeben.
Weitere Angaben
1567 Bl. 289v; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 27980
Archivangaben
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schutzgeldermäßigung für Samsons Kinder zu Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4270_schutzgeldermaessigung-fuer-samsons-kinder-zu-windecken> (aufgerufen am 26.11.2025)
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