Irrung zwischen zwei Brüdern zu Mittelbuchen und dem Frankfurter Juden Samuel zum Hecht
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Die Kanzlei Hanau entscheidet, daß die Brüder Endres und Hans Helbig zu Mittelbuchen den Frankfurter Juden Samuel zum Hecht gemäß dem vor dem Schultheiß zu Mittelbuchen geschlossenen Vertrag bezahlen und sich dafür an den ihnen von ihrem Stiefvater verpfändeten Gütern schadlos halten sollen.
Ausstellungsort
Hanau
Weitere Angaben
1567 Bl. 276v
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Irrung zwischen zwei Brüdern zu Mittelbuchen und dem Frankfurter Juden Samuel zum Hecht“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4216_irrung-zwischen-zwei-bruedern-zu-mittelbuchen-und-dem-frankfurter-juden-samuel-zum-hecht> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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