Erhöhung des Judenschutzgeldes zu Windecken
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Da sich Graf Johann von Nassau als hanauischer Vormund noch nicht zu der am 19. September übergebenen Supplik der Windecker Judenschaft wegen der Neuveranlagung des Schutzgeldes geäußert hat, entscheidet Graf Philipp d. Ä. von Hanau-Lichtenberg am 3. Dezember, daß es bei dem getroffenen Abschied bleiben soll. Juden, die sich dadurch beschwert fühlen, steht es frei, aus der Grafschaft abzuziehen.
Am 6. Januar teilt Graf Johann Räten und Befehlhabern zu Hanau mit, daß er sich dieser Entscheidung anschließt, obwohl die Räte die in der Supplik der Juden aufgestellte Behauptung, daß sie "mherertheyl vast arm und ethwas ansehentlichs zu erlegen nicht vermöglich" sind, bestätigt haben. Graf Johann ist der Ansicht, daß Juden, die nicht zahlen wollen oder können, abziehen sollen, da es von größerem Nutzen ist, auf das Judenschutzgeld zu verzichten, als die Juden "ferner zu hegen".
Laut Vermerk vom 3. März werden daraufhin die Juden aufgefordert, zu zahlen oder die Grafschaft zu verlassen.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Erhöhung des Judenschutzgeldes zu Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4202_erhoehung-des-judenschutzgeldes-zu-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)
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