Ludwig Scheffer zu Roßdorf und Henn Gelberts werden angewiesen, der Jüdin Schella zu Windecken ihre Schulden zu bezahlen
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Schella, die Witwe des Juden Hirsch zu Windecken, erklärt vor der Kanzlei Hanau, daß ihr Ludwig Scheffer zu Roßdorf von Henn Gelberts wegen 30 fl. schuldet, die laut Verschreibung bereits zur Ernte und im Herbst 1564 in Raten von je 15 fl. hätten zurückgezahlt werden sollen. Da Scheffer und Gelbert Schellas Aussage bestätigen und angeben, daß sie 6 fl. 20 Albus bezahlt haben, werden sie angewiesen, die restlichen 23 fl. 7 Albus binnen vierzehn Tagen zu bezahlen.
Weitere Angaben
1565 Bl. 297
Archivangaben
Arcinsys-ID
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Ludwig Scheffer zu Roßdorf und Henn Gelberts werden angewiesen, der Jüdin Schella zu Windecken ihre Schulden zu bezahlen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4080_ludwig-scheffer-zu-rossdorf-und-henn-gelberts-werden-angewiesen-der-juedin-schella-zu-windecken-ihre-schulden-zu-bezahlen> (aufgerufen am 28.11.2025)
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