Ludwig Scheffer zu Roßdorf und Henn Gelberts werden angewiesen, der Jüdin Schella zu Windecken ihre Schulden zu bezahlen

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 3  
Laufzeit / Datum
1565 April 27
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Schella, die Witwe des Juden Hirsch zu Windecken, erklärt vor der Kanzlei Hanau, daß ihr Ludwig Scheffer zu Roßdorf von Henn Gelberts wegen 30 fl. schuldet, die laut Verschreibung bereits zur Ernte und im Herbst 1564 in Raten von je 15 fl. hätten zurückgezahlt werden sollen. Da Scheffer und Gelbert Schellas Aussage bestätigen und angeben, daß sie 6 fl. 20 Albus bezahlt haben, werden sie angewiesen, die restlichen 23 fl. 7 Albus binnen vierzehn Tagen zu bezahlen.

Weitere Angaben

1565 Bl. 297

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Ludwig Scheffer zu Roßdorf und Henn Gelberts werden angewiesen, der Jüdin Schella zu Windecken ihre Schulden zu bezahlen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4080_ludwig-scheffer-zu-rossdorf-und-henn-gelberts-werden-angewiesen-der-juedin-schella-zu-windecken-ihre-schulden-zu-bezahlen> (aufgerufen am 28.11.2025)

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