Klage des Juden Israel zum Engel zu Frankfurt gegen Peter Forrats Witwe Catharina zu Ginnheim

HStAM 86 Nr. 27401  
Laufzeit / Datum
1563 Mai 11 - Juli 29
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Klage des Juden Israel zum Engel zu Frankfurt gegen Peter Forrats (Furett, Vorrath) Witwe Catharina zu Ginnheim
Am 11. Mai 1563 lädt das Hofgericht Rottweil Peter Forrats Witwe Catharina zu Ginnheim, sich wegen der Klage des Frankfurter Juden Israel zum Engel zu verantworten. Am 21. Juni wird der Witwe und ihrem Bruder Philipp Mock zu Berkersheim eine nochmalige Ladung zum 27. Juli ausgehändigt, worauf sich beide an die hanauische Kanzlei wenden, Israels Forderungen bestreiten und eine Untersuchung durch das hanauische Gericht erbitten.
Am 19. Juli fordert die hanauische Vormundschaftsregierung in Rottweil die Remission der Klage nach Hanau. Trotzdem wird die Witwe am 27. Juli erneut zum 31. August geladen. Der im hanauischen Auftrag tätige Hofgerichtsprokurator berichtet am 29. Juli, daß die Remission des Verfahrens abgelehnt wurde, weil der Anwalt des Juden eine Schuldverschreibung vorlegen konnte, in der Catharinas verstorbener Mann auf seine Freiheiten und Rechte [hinsichtlich des Gerichtsstandes] verzichtete. Der Prokurator hat gegen diese Entscheidung appelliert.

Archivangaben

Altsignatur

86 Hanauer Nachträge Nr. 27401 Bl. 1-12; Protokolle II Hanau A Nr. 2b Bd. 1 1563 Juli 27.

Arcinsys-ID

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage des Juden Israel zum Engel zu Frankfurt gegen Peter Forrats Witwe Catharina zu Ginnheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3975_klage-des-juden-israel-zum-engel-zu-frankfurt-gegen-peter-forrats-witwe-catharina-zu-ginnheim> (aufgerufen am 26.11.2025)

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